10. Februar 2020
Paragraph 46,2 StGB stellt genau diese Differenzierung gegenüber „normalen“ Straftaten durch seine besonderen Beurteilungskriterien in den Vordergrund. Denn wenn jemand als Jude oder Homosexueller angespuckt wird, hat das eine völlig andere Dimension, als wenn dies ohne ideologisch motivierten Hintergrund – z.B. im Streit - geschieht.
Paragraph 46 (2) StGB stellt genau diese Differenzierung gegenüber „normalen“ Straftaten durch seine besonderen Beurteilungskriterien in den Vordergrund. Denn wenn jemand als Jude oder Homosexueller angespuckt wird, hat das eine völlig andere Dimension, als wenn dies ohne ideologisch motivierten Hintergrund – z.B. im Streit – geschieht.
⭳ Vollständiges Positionspapier (PDF)