Positionspapier

Änderung des Grundgesetzes: jüdisches Leben fördern, Antisemitismus entgegentreten

28. April 2026

Jüdisches Leben gehört seit Jahrhunderten untrennbar zu Deutschland. Es zu schützen und zu fördern ist eine genuine staatliche Aufgabe – und sie ist dringlicher denn je: Antisemitische Vorfälle nehmen zu, jüdische Einrichtungen stehen unter Dauerschutz, jüdische Menschen berichten regelmäßig von Anfeindungen im Alltag. Das Grundgesetz schützt bislang vor Benachteiligung aufgrund der Abstammung, benennt aber weder die Förderung jüdischen Lebens noch die Bekämpfung des Antisemitismus ausdrücklich als Staatsaufgabe.

Die WerteInitiative schlägt vor, Artikel 3 des Grundgesetzes um einen Absatz 4 zu ergänzen: „Der Staat fördert das jüdische Leben und die jüdische Kultur. Er tritt Antisemitismus entgegen.“ Der Vorschlag ergänzt und konkretisiert Artikel 3 Absatz 3 Satz 1: Da die Bekämpfung von Rassismus dort bereits verfassungsrechtlich abgesichert ist, stellt der neue Absatz klar, dass niemand aus antisemitischen Gründen benachteiligt werden darf. Für Länder, deren Landesverfassung Förderung und Schutz jüdischen Lebens noch nicht als Staatsaufgabe benennt, empfiehlt das Papier eine entsprechende Aufnahme – gegebenenfalls erweitert um das Wort „Rassismus“.

Der Entwurf wurde erstellt von RA Dr. Fiete Kalscheuer vom Arbeitskreis Jura der WerteInitiative e.V. unter Mitwirkung von Prof. Dr. Jan von Hein (Universität Freiburg), Prof. Dr. Marietta Auer (Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie), Prof. Dr. Martin Heger (Humboldt-Universität zu Berlin) und Prof. Dr. Christian von Coelln (Universität zu Köln).

⭳ Vollständiges Positionspapier (PDF)

Mehr davon

Verwandte Beiträge