Der 7. Oktober 2023 hat eine neue Dimension des offen artikulierten Antisemitismus in Deutschland sichtbar gemacht: Auf deutschen Straßen und Plätzen wurde nicht nur israelische Politik kritisiert, sondern das Existenzrecht des Staates Israel grundsätzlich in Frage gestellt und seine Beseitigung gefordert. Für jüdische Gemeinden und Organisationen ist das keine abstrakte außenpolitische Debatte – die Delegitimierung Israels trifft sie unmittelbar. Das geltende Strafrecht bietet dagegen keinen verlässlichen Schutz: Der Beschluss des OVG Münster vom 21. November 2025 hat deutlich gemacht, dass es für sich genommen keinen Straftatbestand erfüllt, das Existenzrecht Israels in Abrede zu stellen.
Die WerteInitiative schlägt daher einen neuen Straftatbestand vor. Öffentliche Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israel und das öffentliche Leugnen seines Existenzrechts sollen strafbar sein. Systematisch soll der Tatbestand bei § 130 StGB und damit bei den Straftaten gegen die öffentliche Ordnung verankert werden – denn die Delegitimierung Israels richtet sich mittelbar auch gegen die hier lebenden Jüdinnen und Juden und stört den öffentlichen Frieden in Deutschland.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen empfiehlt das Papier eine allgemeine Formulierung, die den öffentlichen Frieden als Schutzgut betont: Bestraft würde, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zur Vernichtung eines Staates aufruft, zu dem die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält. Antisemitische Beweggründe lassen sich bei der Strafzumessung nach § 46 Abs. 2 StGB würdigen.